Kanal- und Hausanschluss-Sanierung

Die Eigenkontrollverordnung für Schmutz- und Regenwasserkanäle schreibt eine Überprüfung der Kanäle im öffentlichen und privaten Bereich vor. Das Gesetz hierzu wurde in 2015 in Deutschland verabschiedet und umgesetzt. Die Eigenkontrollverordnung sieht vor, dass jeder Besitzer eines Hauses die Dichtheit seiner Abwasserkanäle nachweisen muss. Einzelne Kommunen, die zum Beispiel in Wasserschutzgebieten angesiedelt sind, verpflichten sich ebenfalls zur Kontrolle.

  • Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
    Schäden jeglicher Art lassen sich meist in der geschlossenen Bauweise reparieren. Dazu setzt man z.B. Kurzliner, Inliner, Hutprofile, Edelstahlhülsen und Spachtelroboter zum Sanieren von Rissen, Scherben, Muffen und Abzweigen ein. In den meisten Fällen ist die grabenlose Sanierung wirtschaftlicher als die offene, da der Produktionsablauf an Industriestandorten ohne große Störungen weiterlaufen kann.
  • Hausanschlusssanierung
    Immer mehr in den Fokus rücken auch die privaten Kanäle. Das Augenmerk der zuständigen Behörden liegt dabei auf dem Hausanschlussbereich. Um die Belastung von Kläranlagen zu reduzieren und den umliegenden Boden zu schützen müssen die Hausanschlussleitungen dicht sein. Dazu eignet sich meist die In- und Kurzlinersanierung.
  • Fräsrobotertechnik
    Modernste Technik kommt zum Einsatz um Wurzeleinwüchse zu entfernen, Stutzen und Versätze zu egalisieren. Ebenso werden Ablagerungen, wie z.B. Beton, Steinzeug, Wurzeln oder Holz entfernt. Der Einsatzbereich des Fräsroboters ist zwischen DN 100 bis DN 600 möglich, zugleich wird diese Technik zum Öffnen von sanierten Leitungen angewandt.

Bei der Schaab GmbH & Co. KG kommen folgende Verfahrenstechniken zum Einsatz:

  • Kurzliner
  • Inliner
  • UV- Liner
  • Edelstahlhülsen
  • Hutmanschetten
  • Hand- und Schachtsanierung
  • Verpresssystem